Der Begriff "Sachverständiger" |
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Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es gibt ungeregelte Bereiche in denen jeder der meint eine besondere Sachkunde zu haben sich den Titel "Sachverständiger" selbst verleihen kann. Von der Handwerkskammer Wiesbaden "öffentlich bestellt und vereidigt"Die von der Handwerkskammer Wiesbaden "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" sind Sachverständige, die aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eigenschaften bestellt und vereidigt werden.
Sachverständige bei Gericht zugelassenSie sind bei Gericht zugelassen und kommen z. B. bei Beweissicherungsverfahren zum Einsatz. Sie müssen vor ihrer Bestellung ihre fachliche Qualifikation und persönliche Integrität nachweisen. Sie haben die Pflicht, sich ständig weiter zu bilden und dies auch regelmäßig nachzuweisen.
Die Sachverständigen der Handwerkskammern werden für Fachgebiete auf Zeit bestellt, in der Regel für fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann die Bestellung verlängert werden.
Nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt, das Rundsiegel ihrer Kammern zu führen. Außerhalb des Bestellungsgebietes ist das Rundsiegel nicht zu verwenden.
Die Sachverständigen des Handwerks erheben für sich den Anspruch, Spezialisten und keine Generalisten zu sein.
Sachverständige haben Pflichten einzuhalten
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