Schäden und Mängel an Fußböden - was nun?
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Einer der größten Fehler ist: Den Schaden oder Mangel an der Fußbodenkonstruktionen sofort zu beseitigen.
Ist ein Schaden am Fußboden aufgetreten und bemerkt worden, muss zunächst akribisch die Ursache analysiert werden. Erst wenn die Ursache behoben ist, sollte eine Sanierung erfolgen, zumal derjenige, der die Sanierung durchführt, natürlich den Erfolg schuldet.
Mängel und Schäden am Bauteil Estrich, führen fast immer zu weiteren
Schäden an den Oberbelägen. Risse im Estrich oder nicht geschlossene
Scheinfugen, werden sich in Fliesen und Keramiken fortsetzen und in
textilen und elastischen Belägen abzeichnen.
Umgekehrt können Spannungen aus dem Parkett so heftig werden, dass diese
den darunter liegen Estrich buchstäblich zerreißen.
Schadensursache Nr.1 ist Feuchtigkeit
Bei zu hohen Restfeuchtigkeiten ist ein Schaden an Belag praktisch
unvermeidbar. Verseifende Kleber unter Teppichböden können zu Geruchsbelästigung
führen. Schimmel kann sich im Bereich von Sockelleisten und
Wänden bilden. Feuchte kann Holzbeläge so zum Quellen bringen, dass
selbst Wände verschoben werden, wenn zudem keine ausreichenden Randfugen
ausgebildet wurden.
Werden Estriche zu früh gefliest, kann es zu Randabsenkungen
kommen. 2 cm breite Randfugen sind durchaus möglich. Insbesondere in
Nassbereichen können dann abgerissene Silikonfugen zu weiteren Schäden
führen.
Fazit und Aufgabe des Sachverständigen und Gutachters:
Um Bauschäden zu vermeiden, müssen Klima und Feuchte regelmäßig
gemessen, protokolliert und bewertet werden. Nur so kann beurteilt
werden, ob ein Estrich belegereif ist oder nicht. Zu frühe Belegungen
führen zu Schäden.
Ist ein Schaden aufgetreten, muss nicht nur die Schadensfolge, sondern
vor allem auch die Schadensursache behoben werden. Schäden und Ursachen
können, bevor sie behoben werden, im Zuge einer Beweissicherung
aufgenommen und dokumentiert werden. Insbesondere die ö.b.u.v.
Sachverständiger sind auch bei ihren außergerichtlichen Tätigkeiten zur
Neutralität verpflichtet.
Weitere Informationen zum Begriff
Sachverständiger
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