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Obmann im AK Schall

Michael Rose ist Obmann des Arbeitskreises Schall des Bundesverband Estrich und Belag (BEB).
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Fugen - nicht immer Schäden am Bau

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Fugen in Fußbodenkonstruktionen führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmern.

Nicht immer handelt es sich bei Fugen im Fußboden um Schäden am Bau, die Fugen haben häufig vielmehr bauliche Gründe, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Bauwerksfugen werden angeordnet, um Bauwerke oder Bauteile zu trennen.

Bewegungsfuge

Die Bewegungsfuge trennt nur oberhalb des Betons oder des Estrichs.
Bei Parkett und Fliesen werden Bewegungsfugen angeordnet, ohne dass z.B. im schwimmenden Estrich eine Fuge zu finden ist. Werden Bewegungsfugen im Bereich des Estrich angeordnet, dienen sie u.a. zur Aufnahme von thermischen Längenänderungen oder zur Schalltrennung. Bewegungsfugen im Estrich werden in die Beläge übernommen.
Für Bauwerks- und Bewegungsfuge gilt immer, dass die darüber liegenden Schichten Fugenbreite und Fugenspiel nicht einengen. Sie müssen an gleicher Stelle übernommen werden.

Scheinfuge

Bei der Scheinfuge, die auch Schnittfuge genannt wird, wird der Estrich zu ca. einem Drittel eingeschnitten. Diese Fuge bildet eine sog. "Sollbruchstelle". Nach dem Aushärten kann diese Fuge kraftschlüssig geschlossen werden und muss nicht in den Oberbelag übernommen werden.

 

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© 2010 Sachverständiger Gutachten für Estrich, Parkett und Fußböden
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