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Praxisbeispiel

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Ein Kollege hatte neulich den Fall, dass ein Verleger die Abdichtungsbahn „Andrea“ verlegt hatte und plötzlich wollte der Kunde diese nicht mehr. Er würde doch immer die „Andrea“ verlegen und das würde doch so gut klappen.


Meine Frage war, wie er sie denn verlegt hätte. Wie immer halt an den Rändern hoch gestellt. Ich fragte weiter, wessen Idee denn die „Andrea“ gewesen sei.

 

Antwort: „Im LV steht zwar Bitumenschweißbahn V60S4 AL, vollflächig verklebt und mit der horizontalen Abdichtungsbahn an das Mauerwerk angeschlossen“ – aber das wird doch sowieso nie was und die „Monika“ wäre doch eh besser. Er hätte auch schon mal ein Datenblatt der „Andrea“ an den Bauherrn geschickt, der auch gleichzeitig Architekt ist und um dessen eigenes Haus es geht.
Plötzlich war nicht mehr von „Andrea“, sondern von der „Monika“ die Rede. Auf meine Nachfrage kam die Antwort: “Ist doch eh das gleiche.“ Schriftlich wurde natürlich nichts vereinbart. Dafür war beim Ortstermin keine Zeit.

 

Grundsätzlich kann natürlich statt einer Bitumenschweißbahn auch eine andere alternative Abdichtungsbahn eingebaut werden. Die DIN 18195 und der Stand der Technik lassen hierzu Raum.
Doch sollte zum einen Bauherr und Architekt darüber aufgeklärt werden, dass und vor allem wie man als Verarbeiter gedenkt, die Abdichtung auszuführen.
Zum anderen birgt jede vorgeschlagene Änderung der Ausführung die Gefahr, dass man in den Bereich der Planung kommt. Ganz schwierig wird es, wenn dann auch noch Produktdatenblätter oder andere technische Hinweise versendet werden und ein anderes Material eingebaut wird, als angeboten.

 

Hier kann man nur raten, wirklich nur die Unterlagen der Materialien zu versenden, die später dann auch eingebaut werden.
Weiterhin kann Ärger vermieden werden, wenn vor der Ausführung auch die Art der Ausführung besprochen wird. Immerhin ist es schon ein Unterschied, ob die Abdichtung lediglich an den Rändern hochgestellt wird, oder mit der horizontalen Abdichtung verbunden wird.


Oftmals lassen die Gegebenheiten vor Ort zwar gar keine gesicherte Verbindung der Abdichtungen zu. Doch muss jede Änderung der Ausführung angezeigt und neu vereinbart werden. Dass dabei die Schriftform die sicherste Art der Bestätigung ist, sollte hierbei beachtet werden.


Insbesondere, wenn ein Architekt und Planer vom Bauherrn beauftragt ist, kann die Formulierung im Angebot „Wir bitten um technische und Überprüfung und Freigabe durch Ihren Architekten“ nützlich sein.  

 
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