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Das Thema Bewehrungen in Estrichen beschäftigt seit Jahren die Experten.
Das Für und Wider wurde und wird immer wieder neu aufgerollt, wiederholt und nochmals vertieft.
Gerade beim Thema Bewehrungen schaue ich mittlerweile immer zuerst darauf, aus welcher Ecke der Estrichlandschaft ein Bericht kommt. Beim Erkennen der Ecke lässt es sich meist schon vermeiden, den Bericht zu lesen. Deshalb möchte ich hier die Gelegenheit nutzen einmal einen Bericht aus der Ecke der Verarbeiter zu verfassen. Einer, so meine ich, ungewohnten Ecke:
In unserem Unternehmen verzichten wir seit Jahren auf jegliche Bewehrungen. Egal ob Gitterbewehrungen, Kunststoff- oder Stahlfasern. Es wird nichts eingebaut in unsere Zement- und Anhydritestriche. Mit einer einzigen Ausnahme: Der Kunde folgt den Argumenten nicht – dann wird, eher resignierend, statt davon überzeugt die gewünschte Bewehrung eingebaut.
Unsere Argumente gegen alle Bewehrungen:
1.
Es gibt zwei Arten von Rissen.
Die Risse, die vor der Belegung und die, die nach der Belegung der Estriche auftreten.
Die erste Gruppe wird nach unseren Erfahrungen hervorgerufen durch zu rasche Austrocknung oder zu frühe Belastung der Estriche. Hier ist der Nachweis (Beweis der „Unschuld“ des Estrichlegers) nach unseren Erfahrungen relativ schwer und es kommt vor, dass wir diese Risse schließen müssen.
Bei der zweiten Gruppe ist es bisher immer mit einfachen Mitteln möglich gewesen, festzustellen, dass es sich um Einspannungen handelt, die den Estrich in seiner Bewegung behinderten. Hierzu ist es erforderlich die Randzone – den Sockelbereich – zu untersuchen. Die auftretenden Spannungen führen letztlich zum Entspannungsbruch. In Estrich und Belag entsteht ein Riss.
Diese Einspannungen werden hervorgerufen durch Beläge, Mörtel oder Fugmassen, Putz oder Einbauteile. Allen ist gemeinsam: Sie überbrücken die Randfugen und behindern den schwimmenden oder Trennestrich mit dem Belag in seiner Bewegung. Dies führt letztlich zu Rissen in der Fußbodenkonstruktion.
Mir ist aus der zweiten Gruppe kein einziger Fall bekannt, der darauf zurückzuführen gewesen wäre, dass eine Bewehrung fehlt.
2.
Immer und immer wieder steht die Forderung im Raum, dass zumindest die Estriche gut zu bewehren seien, die mit Fliesen oder Keramiken belegt werden. Auch hier ist mir aus meinen Erfahrungen aus unserem Unternehmen, noch aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger, kein einziger Fall bekannt bei dem ein unbewehrter Estrich ausgebaut und ein bewehrter Estrich eingebaut wurde. Alle Estriche wurden trotz anfänglicher Bedenken, war es des Kundenwunsch, mit seinem Wunschbelag belegt.
Bedenken seitens der Nachfolgegewerke, meist der Fliesenleger, wurden bislang nie aufrecht erhalten, bzw. führten angemeldete Bedenken später zu Rissen, d.h. Mängeln und Schadensersatzansprüchen.
3.
Keine Bewehrungen verhindert gänzlich Risse.
Zu dieser Erkenntnis ist zumindest auch die DIN gekommen. Doch offenbar können, jedenfalls lt. DIN, Bewehrungen die Rissverbreitung und Höhenversatz aufhalten. Leider ist mir aus der täglichen Praxis kein einziger Fall bekannt, bei dem der Auftraggeber einen Riss in seiner Fliese oder Steinboden nicht bemängelte.
Dem Auftraggeber ist es dabei egal, wie breit der Riss ist und ob sich ein Höhenversatz einstellt. Jeder Auftraggeber meldet sofort den Mangel an und verlangt die sofortige Mangelbeseitigung. Spätestens dann sind wir bisher immer wieder beim zweiten Fall der Risse gewesen – Einspannungen waren festzustellen.
Aus meiner Sicht sprach bislang nur ein einziger Grund für den Einsatz von Bewehrungen. Bewehrungen bedeuteten ein zusätzliches Geschäft. Doch leider ist es auch damit nicht mehr weit her. Höchstens bei denen Unternehmen, die die Fasern nicht mehr beutelweise, sondern in der Menge einer Brise Ihrer Estrichmischung zusetzen. Vielleicht folgen diese Kollegen (?) auch nur dem allgemeinen Trend zur Homöopathie. Einen unmittelbaren Nutzen für Auftragnehmer und Auftraggeber vermag ich jedenfalls nicht zu erkennen.
(Fachartikel zum Thema „Bewehrungen in Estrichen“ 8/2003)
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