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Der BEB Arbeitskreis "Schall" stellt Hinweisblatt für den Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen fertig weiter...

 
 
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Riss im Estrich - alles muss raus?

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Ist ein Estrich gerissen, dann muss er nicht zwingend ausgetauscht werden. Risse in Estrichen können saniert werden. Hierzu muss der Estrich im Rissverlauf diagonal versetzt eingeschnitten [s.a. Risssanierung] werden. Der Riss wird sorgfältig ausgesaugt, ein Wellenverbinder eingelegt und mit Kunstharz vergossen.

Bevor jedoch ein Riss geschlossen wird, muss unbedingt die Rissursache ergründet werden. Ein fachgerecht geschlossener Riss wird an der gleichen Stelle nicht mehr auftreten, ABER ist die Ursache nicht beseitigt, ist es nur einer Frage der Zeit, bis es wieder zu einem neuen Riss an anderer Stelle kommt.

Beim Umgang mit Kunstharz müssen alle Verarbeitungsvorschriften des Herstellers eingehalten werden. Insbesondere die Sicherheitsvorschriften zum persönlichen Schutz.

 
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© 2012 Sachverständiger Gutachten für Estrich, Parkett und Fußböden
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