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Obmann im AK Schall

Michael Rose ist Obmann des Arbeitskreises Schall des Bundesverband Estrich und Belag (BEB).
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Der Begriff "Sachverständiger"

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Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es gibt ungeregelte Bereiche in denen jeder der meint eine besondere Sachkunde zu haben sich den Titel "Sachverständiger" selbst verleihen kann.
Es gibt jedoch auch geregelte Bereiche, in diesen haben der Gesetzgeber und private Organisationen, Verfahren und Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz definieren. So gibt es unter anderem die Bezeichnungen: "amtlich anerkannt", "zertifiziert", "staatlich anerkannte" oder "öffentlich bestellt und vereidigt".

 

Von der Handwerkskammer Wiesbaden "öffentlich bestellt und vereidigt" 

Die von der Handwerkskammer Wiesbaden "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" sind Sachverständige, die aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eigenschaften bestellt und vereidigt werden. 

 

Sachverständige bei Gericht zugelassen 

Sie sind bei Gericht zugelassen und kommen z. B. bei Beweissicherungsverfahren zum Einsatz. Sie müssen vor ihrer Bestellung ihre fachliche Qualifikation und persönliche Integrität nachweisen. Sie haben die Pflicht, sich ständig weiter zu bilden und dies auch regelmäßig nachzuweisen.

 

Die Sachverständigen der Handwerkskammern werden für Fachgebiete auf Zeit bestellt, in der Regel für fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann die Bestellung verlängert werden.

 

Nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt, das Rundsiegel ihrer Kammern zu führen. Außerhalb des Bestellungsgebietes ist das Rundsiegel nicht zu verwenden.

 

Die Sachverständigen des Handwerks erheben für sich den Anspruch, Spezialisten und keine Generalisten zu sein.

 

Sachverständige haben Pflichten einzuhalten

Kommt ein Sachverständiger seinen Pflichten nicht nach oder verstößt er gegen auferlegte Verpflichtungen, kann er seine öffentliche Bestellung wieder verlieren.
Beschwerden gegen die Tätigkeit oder Persönlichkeit eines öffentlich bestellten Sachverständigen können bei den zuständigen Kammern eingereicht werden. Die Kammern prüfen jede Beschwerde und ahnden bei Bedarf.

 

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben nach dem geleisteten Eid zu handeln:
Eidesformel für öffentlich bestellte Sachverständige der Handwerkskammer Wiesbaden:
"Sie schwören, dass Sie die Aufgabe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen, Ihre Gutachten in diesem Sinne nach besten Wissen und Gewissen erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beachten werden"
Die Sachverständigen haben hierauf zu antworten: "Ich schwöre es" (evtl. mit religiöser Bezeugung, "So wahr mir Gott helfe")

 

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