Das Bestellungsgebiet umfasst alle Tätigkeiten des Berufsbildes „Estrichleger“
hierzu gehören u. a.:
- das Herstellen und Legen von Estrichen mit verschiedenen Bindemitteln, insbesondere Anhydrit, Kunstharz, Magnesia und Zement
- die Herstellung von schwimmenden Estrichen, Trenn- und Heizestrichen, Nutz- und Unterlagsestriche
- Beschichtungen, Versiegelungen, Imprägnierungen
- die Verlegung von Platten- und Bahnenbelägen, insbesondere textile und elastische Beläge, Laminatbeläge
- Wärme- und Schallschutz
- Abdichtungen
Vom Estrichleger wird in der Praxis verlangt, dass er sich mit der kompletten Fußbodenkonstruktion beschäftigt. D. h., ihm müssen Grundlagen aus angrenzenden Gewerken bekannt sein.
Dazu gehören Grundkenntnisse aus den Bereichen Heizung-Sanitärhandwerk, z.B. Fußbodenheizung, Parkett- und Fliesenlegerhandwerk. Auch Kenntnisse aus dem Betonbau sind von Vorteil.
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