Michael Rose, Sachverständiger für Fußbodentechnik
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1985 Abitur, danach Ausbildung zum Estrichleger, Meisterprüfung 1995
1998 Betriebswirt des Handwerks
1998 Betriebsleiter
2001 Prokurist
2012 Geschäftsführer in einer mittelständischen Unternehmensgruppe
mit rund 150 Beschäftigten für Estriche, Bodenbeläge, Parkett und Gebäudereinigung
seit 2002 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
der HWK Wiesbaden
2002 Gründung des Sachverständigen- und Gutachterbüros für Fußbodenkonstruktionen
Seine Erfahrungen als Sachverständiger und Handwerker gibt Michael Rose als Buchautor und Autor von zahlreichen Fachartikeln zu verschiedenen Themen rund um die Gewerke Estrich, Bodenbelag, Parkett und Fliesen
oder als Referent bei internen und externen Seminaren gerne weiter.
Als Gutachter und Sachverständiger steht Michael Rose für alle Fragen zum Thema rund um den Fußboden zur Verfügung.
Nicht nur im Schadensfall, sondern insbesondere auch zur Beratung und Planung im Vorfeld oder bei der Baustellenbegleitung, z.B. bei der PAK und Asbestsanierung nach TRG 519.
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Tätigkeiten und Spezialkenntnisse
Die Tätigkeiten und Spezialkenntnisse des Sachverständigen Michael Rose umfassen alle Gebiete, die sich aus den Tätigkeiten des Berufsbildes eines Estrichlegers, der sich mit der kompletten Fußbodenkonstruktion zu beschäftigt hat, ergeben.
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Das Bestellungsgebiet umfasst alle Tätigkeiten des Berufsbildes „Estrichleger“
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Der Begriff "Sachverständiger"
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Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es gibt ungeregelte Bereiche in denen jeder der meint eine besondere Sachkunde zu haben sich den Titel "Sachverständiger" selbst verleihen kann.
Es gibt jedoch auch geregelte Bereiche, in diesen haben der Gesetzgeber und private Organisationen, Verfahren und Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz definieren. So gibt es unter anderem die Bezeichnungen: "amtlich anerkannt", "zertifiziert", "staatlich anerkannte" oder "öffentlich bestellt und vereidigt".
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Michael Rose - Obmann im AK Schall
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Michael Rose, ist Obmann des Arbeitskreises Schall des Bundesverband Estrich und Belag (BEB).
Der AK Schall hat sich im September 2008 zu seiner ersten konstituierenden Sitzung getroffen. Die Idee zu einem AK Schall geht auf eine Initiative von Michael Rose zurück. Er hat sich nach Gesprächen mit dem Geschäftsführer des BEB bereit erklärt, eine solche Aufgabe umzusetzen.
Hauptamtlich wird der Arbeitskreis von Dipl. Ing. Egbert Müller, dem stellvertretenden Leiter des Institut für Baustoffforschung, geleitet.
Aufgabe der BEB Arbeitskreise ist die Entwicklung von Arbeits- und Hinweisblättern.
Mögliche Projekte des AK Schall sind u. a.:
- der Einfluss von dünnschichtigen Fußbodensystemen auf den Schall
- Rohre und Installationen in und auf Dämmschichten
- Akustik im Altbau
- Eignung von Kurzmessverfahren
- Hinweise zum erhöhten Schallschutz
Im November 2010 hat der AK Schall sein erstes Ziel erreicht. In nur zwei Jahren ist es gelungen ein weiteres BEB Merk- und Hinweisblatt herauszugeben. Der AK Schall hat seine Ergebnisse im BEB Merkblatt 3.4 "Hinweise für den Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen" zusammengefasst, welches sich an Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer richtet.
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Baubegleitung - Fachbauleitung - Beratung
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Als Sachverständiger kann ich begleitend tätig werden und Architekten, Planer, Bauherr und Handwerker unterstützen. Gerade in der Bausanierung treffen wir immer wieder auf die verschiedenen Untergründe und suchen nach individuellen Lösungen. Diese müssen nicht teuer sein. „Wer nur 50 km/h fahren möchte, benötigt hierzu kein 300 PS Auto“. Doch auch halbherzige Lösungen führen zu Schäden mit unbekanntem Ausmaß.
Schäden führen immer zu hohen Sanierungskosten.
Die Folgekosten für die Zwischenlagerung von Waren und/oder Einrichtung, Miet- und Nutzungsausfall u.s.w., sind meist höher wie die Kosten für die Sanierung des Schadens selbst.
Fußböden sind anspruchsvolle Systeme.
An üblichen Fußböden sind immer mehrere Personen und Gewerke beteiligt:
Hier die richtige Koordination zu finden und mit Maß über den Tellerrand zu blicken ist wegen der vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen und Anforderungen an den Fußboden schwer.
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Die Kosten für Gutachten sind im Vorfeld nicht exakt abzuschätzen. Sie richten sich immer nach den örtlichen Notwendigkeiten, der gewünschten Aufgabenstellung und der späteren Verwendung. Termine können innerhalb von 24 Stunden wahrgenommen werden. Zeitnah erhalten sie die gewünschten Unterlagen, Dokumentationen, Gutachten oder Berichte.
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